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   OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04   

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https://dejure.org/2004,8979
OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04 (https://dejure.org/2004,8979)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 ME 1243/04 (https://dejure.org/2004,8979)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 ME 1243/04 (https://dejure.org/2004,8979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 184 Abs. 1 S. 1 Nds. Schulgesetz; § 14 Abs. 1 NBG
    Rechte des Versetzungsbewerbers im Verhältnis zum Beförderungsbewerber; Einhaltung des Leistungsgrundsatzes im Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungen an das Bestehen einer subjektiven Rechtsposition

  • Judicialis

    BRRG § 7; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 32; ; NBG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; NSchG § 106; ; NSchG § 184 Abs. 1 Satz 1; ; NSchG § 45; ; NSchG § 48 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreitverfahren zwischen Versetzungs- und Beförderungsbewerber - Auswahlverfahren; Beförderungsbewerber; Bestenauslese; Konkurrentenstreitverfahren; Leistungsgrundsatz; Schule: Neuerrichtung; Versetzungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechte des Versetzungsbewerbers im Verhältnis zum Beförderungsbewerber; Einhaltung des Leistungsgrundsatzes im Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungen an das Bestehen einer subjektiven Rechtsposition

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 491
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 1 B 42/04

    Besetzung eines Dienstpostens; Gewährung des rechtlichen Gehörs; Konkurrenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04
    Allerdings hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend erkannt, dass der Dienstherr, konkurrieren mehrere Beamte um ein Amt einer Beförderungsstelle, den Dienstposten nach pflichtgemäßen Ermessen mit einem Versetzungsbewerber besetzen kann, ohne dass der Dienstherr, selbst wenn die Beförderungsstelle ausgeschrieben worden ist, dem Beförderungsbewerber gegenüber dazu verpflichtet wäre, die Auswahl zwischen den um die Besetzung des Amtes konkurrierenden Beamten an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszurichten (Senat, Beschl. v. 16.5.2001 - 2 MA 817/01 -, IÖD 2001, 233 = NdsRpfl. 2001, 2001, 418; OVG NRW, Beschl. v. 23.4.2004 - 1 B 42/04 -, IÖD 2004, 171(173); Schnellenbach, aaO, RdNr. 68 jeweils m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01

    Anstellung; Anstellungsbewerber; Auswahl; Auswahlentscheidung; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04
    Allerdings hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend erkannt, dass der Dienstherr, konkurrieren mehrere Beamte um ein Amt einer Beförderungsstelle, den Dienstposten nach pflichtgemäßen Ermessen mit einem Versetzungsbewerber besetzen kann, ohne dass der Dienstherr, selbst wenn die Beförderungsstelle ausgeschrieben worden ist, dem Beförderungsbewerber gegenüber dazu verpflichtet wäre, die Auswahl zwischen den um die Besetzung des Amtes konkurrierenden Beamten an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszurichten (Senat, Beschl. v. 16.5.2001 - 2 MA 817/01 -, IÖD 2001, 233 = NdsRpfl. 2001, 2001, 418; OVG NRW, Beschl. v. 23.4.2004 - 1 B 42/04 -, IÖD 2004, 171(173); Schnellenbach, aaO, RdNr. 68 jeweils m. w. Nachw.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2002 - 3 M 36/02

    Stellenbesetzung, Stellenausschreibung, Beförderungsbewerber,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04
    Für welche Handlungsform sich der Dienstherr letztlich entscheidet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, wobei dieses Wahlermessen nicht dem Leistungsgrundsatz unterliegt (Senat, Beschl. v. 16.9.2004 - 2 ME 1239/04 - OVG Schleswig. Beschl. v. 2.9.2002 - 3 M 36/02 -, NordÖR 2003, 82).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 2 ME 1239/04

    Beförderung; Begründungsanforderung; Begründungserfordernis; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04
    Für welche Handlungsform sich der Dienstherr letztlich entscheidet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, wobei dieses Wahlermessen nicht dem Leistungsgrundsatz unterliegt (Senat, Beschl. v. 16.9.2004 - 2 ME 1239/04 - OVG Schleswig. Beschl. v. 2.9.2002 - 3 M 36/02 -, NordÖR 2003, 82).
  • VGH Bayern, 26.02.1996 - 3 CE 96.64
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04
    Die Versetzungsbewerberin kann daher mit Erfolg - hat der Dienstherr davon abgesehen, den umstrittenen Dienstposten nach einem Auswahlverfahren zu vergeben - bei der sie betreffenden (unterlassenen) Versetzungsentscheidung im Rahmen des § 32 NBG nur einen Ermessensmissbrauch rügen, nicht aber die objektiv strikte Einhaltung des Leistungsgrundsatzes bei der Ernennung des Beförderungsbewerbers verlangen (ebenso: BayVGH, Beschl. v. 26.2.1996 - 3 CE 96.64 -, NVwZ-RR 1997, 368).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

    Der Senat hat für Fälle, in denen Versetzungs- und Beförderungsbewerber um einen beamtenrechtlichen Dienstposten miteinander konkurrieren, entschieden, dass der Versetzungsbewerber in dem entsprechenden Konkurrentenstreitverfahren im Verhältnis zu dem Beförderungsbewerber nicht die fehlende Einhaltung des Leistungsgrundsatzes rügen kann (Beschl. v. 4.11.2004 - 2 ME 1243/04 -, NdsVBl. 2005, S. 73).

    Diese Überlegungen bedürfen hier indes keiner weiteren Vertiefung, weil die umstrittene Auswahlentscheidung des Antragsgegners in dem zur Entscheidung anstehenden Konkurrentenstreit schon deshalb anhand des Leistungsgrundsatzes zu überprüfen ist, weil der Antragsgegner selbst seine Auswahlentscheidung nach diesen Maßstäben getroffen hat; in diesem Falle muss sich aber die gerichtliche Überprüfung auch an diesem Grundsatz ausrichten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.1996 - 10 B 13120/96 -, NVwZ-RR 1997, 369; OVG Schleswig, Beschl. v. 2.9.2002 - 3 M 36/02 -, NordÖR 2002, 82), selbst wenn die Entscheidung über die Besetzung einer (herausgehobenen) Richterstelle wie eine Beamtenstelle im Falle einer Versetzung (vgl. hierzu den Beschl. des Senats v. 4.11.2004, aaO) - grundsätzlich - nicht dem Leistungsgrundsatz unterliegen sollte.

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

    17 Da der Antragsteller nicht Beförderungs-, sondern Umsetzungsbewerber ist, wird der zu beachtende gesetzliche Rahmen durch folgende Grundsätze bestimmt: Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie - wie hier der Antragsteller - ohne Statusveränderung umgesetzt werden können, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 4.11.2004 - 2 ME 1243/04 -, juris Rn. 3f.; Beschluss vom 17.8.2005, a. a. O., Rn. 23; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010 - 1 WB 37.09 -, juris Rn. 22).

    Demnach muss die streitgegenständliche Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen lediglich den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens genügen und darf nicht willkürlich sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 6.11.2008 - 5 ME 164/08 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 4.11.2004, a. a. O., juris Rn. 3, 9).

  • OVG Saarland, 01.04.2009 - 1 A 121/08

    Konkurrenz von Beförderungs- und Versetzungsbewerbern bei der Dienstpostenvergabe

    In der Rechtsprechung und Literatur wird zum Teil in Auseinandersetzung mit der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sogar vertreten, der Dienstherr sei auch durch eine (offene) Ausschreibung nicht daran gehindert, im Verlaufe des Auswahlverfahrens eine Beschränkung auf den Kreis der Umsetzungs- und/oder Versetzungsbewerber vorzunehmen (OVG Münster, Beschluss vom 7.8.2006 - 1 B 653/06 -, BeckRS 2006, 25120, und Urteil vom 16.4.2007 - 1 A 1789/06 -, RiA 2007, 271; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.11.2004 - 2 ME 1243/04 -, NVwZ-RR 2006, 491; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. Rdnr. 68 m.w.N.; Günther, a.a.O.) .
  • VG Stade, 21.12.2005 - 3 B 2490/05

    Versetzung auf einen Dienstposten ohne Statusveränderung; Rückgängigmachung einer

    Die Entscheidungen des Nds. OVG vom 02.12.2002 - 2 ME 211/02 - und vom 04.11.2004 - 2 ME 1243/04 - stehen den obigen Erwägungen nicht entgegen, da sie zum einen vor der Entscheidung des BVerwG vom 25.11.2004 ergangen sind und im übrigen eine hier nicht vorliegende rechtliche Situation betreffen, in der der Versetzungsbewerber die ergangene Besetzungsentscheidung angreift.
  • VG Hannover, 12.06.2012 - 2 A 3608/11

    Auswahlentscheidung; Beförderungsbewerber; Leistungsgrundsatz;

    Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie - wie hier der Kläger - ohne Statusveränderung versetzt oder umgesetzt werden können, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 4.11.2004 - 2 ME 1243/04 -, juris Rn. 3f.; Beschluss vom 17.8.2005, a. a. O., Rn. 23; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010 - 1 WB 37.09 -, juris Rn. 22).
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